Baumfällung Backnang & Umgebung

Wir fällen Ihren Baum.

Sind Sie auf der Suche nach einer Baumfällung in Backnang & Umgebung?

Was sollte vor einer Baumfällung beachtet werden?

Die Konsequenzen einer Baumfällung sind vielfältig. Manchmal ist es notwendig bei der Stadt eine Genehmigung einzuholen. Es ist wichtig, vorerst zu überlegen, ob der Baum wirklich gefällt werden muss oder oder ob es Möglichkeiten gibt diesen zu erhalten. Wenn möglich, sollten Bäume stehen bleiben, um die Umwelt und das Ökosystem zu schützen. 

Wenn ein Baum gefällt wird, können viele negative Auswirkungen auftreten. Zunächst einmal kann es zu Erosion und Verschmutzung des Bodens führen, da der Baum den Boden nicht mehr schützen kann. Ebenso kann es zur Verringerung der Tier- und Pflanzenvielfalt führen, da diese ohne den Schutz des Baumes bedroht sein können. Auch die Luftqualität kann beeinträchtigt werden, da Bäume Sauerstoff produzieren und Schadstoffe absorbieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie immer bedacht handeln und alles in ihrer Macht Stehende unternehmen sollten, um den Bestand an Bäumen in unserem Ökosystem zu erhalten und zu verbessern. 

Daher empfehlen Experten dringend, vor jeder Art von Fällung die Erlaubnis des Grundeigentümers  ggf. eine Genehmigung bei der Stadt einzuholen und sicherzustellen, dass die Fällung wirklich notwendig ist. Nur so können negative Auswirkungen vermieden werden. 

Wir als professionelles Baumpflege-Team führen dazu gern zunächst eine Baumkontrolle bei Ihnen vor Ort durch.

>> mehr zur Baumkontrolle

 

Baumpflege Schneider – Wir fällen Ihren Baum

 

Eine Baumfällung bringt viele Herausforderungen mit sich. Sie müssen zunächst sicherstellen, dass alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um die Umwelt und die Menschen in der Nähe des Baumes nicht zu gefährden. Vor einer Baumfällung sollten Sie sicherstellen, dass der Baum von einem qualifizierten Profi gefällt wird. Ein ungeübter Arbeiter könnte versehentlich das Fundament des Baumes beschädigen oder den Stamm teilen, was zu einem unkontrollierten Sturz des Baumes führen könnte. 

Sprechen Sie uns an, wir übernehmen die Baumfällung in und um Backnang für Sie!

Wir, als Experten, wissen genau, was zu tun ist und können den richtigen Weg für die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten. 

>> mehr zur Baumfällung

 

Entscheidung über Baumfällung mit Fachpersonal besprechen

 

Die Entscheidung darüber, welche Bäume gefällt werden sollen und welche stehen bleiben, liegt bei Ihnen bzw. bei der Gemeinde – aber es ist ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie können sich an Ihren örtlichen Förster oder an uns, als professionelle Baumpfleger, wenden. 

Wir können Ihnen helfen, das Beste aus Ihrem Grundstück herauszuholen und den Baumbestand durch unsere Baumpflegemaßnahmen langfristig aufrechtzuerhalten. Mit den richtigen Vorbereitungsmaßnahmen und der Durchführung durch uns als erfahrene Baumpflege-Firma können Sie sichergehen, dass die Baumfällung adäquat und sauber durchgeführt wird – ohne Gefahr für Mensch und Umwelt! 

Kontaktieren Sie uns gern für eine Besichtigung vor Ort!

 

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Fragen und Antworten

Wie hoch sind die Kosten für eine Baumfällung?

Die Höhe der Kosten variiert nach Gegebenheiten vor Ort, Höhe, Größe und Standort des Baumes sowie weiteren Faktoren. Wir kommen gerne zu einem Besichtigungstermin zu Ihnen, um das vor Ort zu beurteilen. Ihr Vorteil: der Besichtigungstermin ist für Sie kostenfrei! Danach erhalten Sie von uns ein persönlich für Sie erstelltes Angebot. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!

Welche Zeiträume oder Fristen müssen beachtet werden?

Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt folgendes: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“
Das heißt konkret für Sie, dass Bäume auf Ihrem Gartengrundstück das ganze Jahr gefällt werden dürfen (Vorausgesetz es befinden sich keine Nisthöhlen, Nester etc im Baum). Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht entfernt oder stark eingekürzt werden. Schonende Pflegemaßnahmen sind das ganze Jahr erlaubt.

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Baum krank ist. Was kann ich tun?

Wir kontrollieren Ihren Baum fachgerecht und den gesetzlichen Bestimmungen (FLL-Richtlinien) entsprechend. Sie erhalten von uns ein Baumkontrollschein in welchem die empfohlenen Pflegemaßnahmen angegeben werden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns!

Mein Grundstück ist sehr klein, kann der Baum trotzdem geschnitten oder gefällt werden?

Durch unsere spezielle Seilklettertechnik ist es uns möglich die Bäume auch auf den kleinsten Grundstücken zu schneiden oder zu fällen. In diesem Fall wird keine Hubarbeitsbühne eingesetzt. Die Baumteile werden gesichert abgelassen, somit sind keine Schäden durch herabstürzende Äste zu befürchten.

Muss ich die Baumfällung genehmigen lassen?

Vor einer Baumfällung ist es notwendig zu prüfen, ob der entsprechende Baum unter der Baumschutzsatzung steht. Dies können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung erfahren. Sollte es der Fall sein, ist es notwendig eine Genehmigung einzuholen.

Mein Baum ragt auf das Grundstück des Nachbarn, was kann ich tun?

Wir schneiden Ihren Baum gerne art- und fachgerecht zurück. Vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin!

Ich möchte die Kosten sparen und meinen Baum selber schneiden. Was muss ich beachten?

Wir empfehlen einen Baum immer von einem ausgebildeten Fachmann zurückschneiden zu lassen. So können Folgeschäden, wie z.B. Fäule oder Absterben des Baumes verhindert werden. Wir führen den Rückschnitt fachgerecht für Sie durch. Vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin und holen Sie sich Ihr individuelles Angebot ein!

Kontaktieren Sie uns gern!

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